AKTUELL
Grundlage für die Bemessung des Honorars für Architekten und Ingenieure ist die HOAI als preisrechtliches Regelwerk. Dabei handelt es sich um eine schwierige Materie des Wirtschaftsrechts im Grenzbereich zwischen Rechts- und Sachfragen. Neben Praxiserfahrung sind dafür auch eine überdurchschnittliche Sachkunde sowie ein grundlegendes schuldrechtliches bzw. werkvertragliches Rechtsverständnis
erforderlich. Über alledem geht es um die wirtschaftlichen Belange eines Architekturbüros. Daher bewegen sich Honorarsachverständige im Spannungsfeld zwischen „Technik/Architektur“, „Wirtschaft“ und „Recht“.Daher bewegen sich Honorarsachverständige im Spannungsfeld zwischen „Technik/Architektur“, „Wirtschaft“ und „Recht“. Dieses hohe Anforderungsprofil und die komplexe Materie führen dazu,
dass in der Praxis oftmals Honorarsachverständige als Experten im Honorarbereich benötigt werden. Fragen und Meinungs-verschiedenheiten zu Themen der Objektgliederung, Höhe der anrechenbaren Kosten, zutreffenden Honorarzone, zur Leistungs-bewertung bezüglich des erbrachten Leistungsumfangs usw. können regelmäßig nur über ein Sachverständigenvotum geklärt werden.
LEISTUNGEN FÜR AUFTRAGGEBER (AG)
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LEISTUNGEN FÜR AUFTRAGNEHMER (AN) | ARCHITEKTEN und INGENIEURE
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KOSTEN
- Erstellen und Prüfung von Kostenschätzungen und -berechnungen nach DIN 276
- Gruppenschulung für Kosten.