HOAI SV - CHRISTIAN SPOTKA
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FREIER SACHVERSTÄNDIGER FÜR HONORARE 

 

AKTUELL

Grundlage für die Bemessung des Honorars für Architekten und Ingenieure ist die HOAI als preisrechtliches Regelwerk. Dabei handelt es sich um eine schwierige Materie des Wirtschaftsrechts im Grenzbereich zwischen Rechts- und Sachfragen.  Neben Praxiserfahrung sind dafür auch eine überdurchschnittliche Sachkunde sowie ein grundlegendes schuldrechtliches bzw. werkvertragliches Rechtsverständnis

erforderlich. Über alledem geht es um die wirtschaftlichen Belange eines Architekturbüros. Daher bewegen sich Honorarsachverständige im Spannungsfeld zwischen „Technik/Architektur“, „Wirtschaft“ und „Recht“.Daher bewegen sich Honorarsachverständige im Spannungsfeld zwischen „Technik/Architektur“, „Wirtschaft“ und „Recht“. Dieses hohe Anforderungsprofil und die komplexe Materie führen dazu, 

dass in der Praxis oftmals Honorarsachverständige als Experten im Honorarbereich benötigt werden. Fragen und Meinungs-verschiedenheiten zu Themen der Objektgliederung, Höhe der anrechenbaren Kosten, zutreffenden Honorarzone, zur Leistungs-bewertung bezüglich des erbrachten Leistungsumfangs usw. können regelmäßig nur über ein Sachverständigenvotum geklärt werden.

LEISTUNGEN FÜR AUFTRAGGEBER (AG) 

  • Beratung in allen Fragen zur HOAI wie z.B.
  • Sachverständige Unterstützung bei der Vertragsgestaltung 
  • Prüfung einer Schlussrechnung
  • Prüfung von Abschlagsrechnungen
  • Prüfung von Honorarnachträgen
  • Unterstützung bei der Abrechnung nach einer Vertragskündigung
  • Bewertung von erbrachten Leistungen nach verschiedenen Teilleistungstabellen | Leistungsstandbewertung
  • Privatgutachterliche Stellungnahmen zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Honorarermittlung nach HOAI
  • Überprüfung bestehender Architekten- und Ingenieurverträge

LEISTUNGEN FÜR AUFTRAGNEHMER (AN) | ARCHITEKTEN und INGENIEURE

  • Beratung in allen Fragen zur HOAI wie z.B.
  • Projekt- und Auftragskalkulationen
  • Wirtschaftlichkeitsanalysen von Projekten und Aufträgen
  • Sachverständige Unterstützung bei der Vertragsgestaltung 
  • Erstellung einer Schlussrechnung
  • Erstellung von Abschlagsrechnungen
  • Erstellung von Honorarnachträgen
  • Unterstützung bei der Abrechnung nach einer Vertragskündigung
  • Bewertung von erbrachten Leistungen nach verschiedenen Teilleistungstabellen | Leistungsstandbewertung
  • Privatgutachterliche Stellungnahmen zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Honorarermittlung nach HOAI
  • Überprüfung bestehender Architekten- und Ingenieurverträge

KOSTEN

  • Erstellen und Prüfung von Kostenschätzungen und -berechnungen nach DIN 276
  • Gruppenschulung für Kosten.


 
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